Zuchtordnung und Durchführungsbestimmung
Ausgehend von dem in der jeweils gültigen Satzung des Verbandes Deutscher Kleinhundezüchter e.V. (nachfolgend VK
genannt) beschrieben Ziel und Zwecks der Förderung der planmäßigen Zucht gesunder, verhaltenssicherer und
sozialverträglichen Rassehunde gibt sich der VK die nachfolgende Zuchtordnung.
Die vom Verband Deutscher Kleinhundezüchter (VK) betreuten Hunderassen: Bichon frisé‚ Bologneser, Bolonka
zwetna, Cavalier King Charles Spaniel, Chihuahua, Havaneser, Löwchen, Malteser, Mops, Papillon/Phalène, Prager
Rattler, Russkiy Toy, Schipperke, Shih Tzu und Zwerggriffons gehören zu den kleinsten kynologisch anerkannten
Hunderassen.
Für die nicht FCI-anerkannte Rasse Bolonka zwetna führt der VK mit Genehmigung des VDH ein
Nationales Zuchtbuch.
Die Zuchtordnung des VK, die Zuchtordnung des VDH und deren Durchführungsbestimmungen, sowie das
internationale Zuchtreglement der FCI sind für alle Mitglieder des VK verbindlich. Im Falle von Kollisionen gehen die
Regelungen der VDH-Zuchtordnung und des internationalen Zuchtreglements der FCI den Regelungen der VK-
Zuchtordnung vor.
Erblich bedingte Defekte und Krankheiten werden vom VK erfasst, bewertet und planmäßig züchterisch bekämpft.
Soweit nach der vorliegenden Zuchtordnung Veröffentlichungen erforderlich sind, werden diese entsprechend der in
der Satzung vorgesehenen Art und Weise bekannt gegeben.